Es wurde eine Prüfstelle beauftragt die örtlichen Bodenverhältnisse für den geplanten Geh- und Radwegbau sowie der Nebenanlagen zu erkunden. Zusätzlich sollte durch umweltchemische Untersuchungen die Verwertbarkeit von eventuell anfallendem Bodenaushub untersucht werden.
Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Herbst 2022 und somit vor dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung angestoßen.
Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Das für die Maßnahme notwendige Baugrundgutachten ist aufgrund der neu zu beachtenden Änderungen verzögert eingegangen. Aus diesem Grunde verschiebt sich die Ausschreibung der Bauarbeiten in den Herbst und der Baubeginn somit auf Anfang 2024.
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