Verkehrsführung

Verkehrsführung

22.03.2024

Im Zuge der Baumaßnahme an der Bundesstraße 72 / 436 wird die Verkehrsführung laufend durch die Gemeinde Hesel überwacht und soweit erforderlich Anpassungen vorgenommen:

Befristete Freigabe der Auricher Straße

Da die Auricher Straße zwischen den Einmündungen Stikelkamper Straße und Rathausstraße sowie dem Ortsausgang Richtung Bagband im ersten Bauabschnitt noch nicht betroffen ist, wird die Fahrbahn hier in Fahrrichtung Aurich befristet bis zum Beginn des zweiten Bauabschnittes (vermutlich Mitte Mai 2024) wieder freigegeben. Hierdurch können motorisierte Verkehrsteilnehmende aus dem Bereich Hesel-West über die Stikelkamper Straße und die Blumenstraße wieder Richtung Aurich fahren.

Gewichtsbeschränkung für die Mühlenstraße

Im Zuge der Sperrung versuchen leider immer wieder motorisierte Verkehrsteilnehmende über die Straße Mühlenstraße einen Weg durch den Siedlungsbereich Hesel Süd-Ost Richtung Aurich zu finden. Eine Durchfahrt ist hier nicht möglich. Leider weisen einige ältere Navigationsgeräte den Fußweg Karls Pass, der die Straße Am Timmersberge mit der Oldenburger Straße verbindet irrtümlich als Durchfahrtsmöglichkeit an. Es gab zahlreiche Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung über PKW und LKW die durch die Siedlung irrten. Zunächst wurde durch den Baubetriebshof der Samtgemeinde Hesel an der Einmündung der Mühlenstraße am Kreisverkehrsplatz Im Brink ein Sackgassenschild aufgestellt. Zusätzlich wurde heute auf Antrag der Gemeinde Hesel durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 5,5 t für die Mühlenstraße angeordnet.

Sperrung des Fußweges Karls Padd

Da der Fußweg Karls Padd leider inzwischen als Abkürzung durch den motorisierten zweirädrigen Fernverkehr missbraucht wird, erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Sperrung des Fußweges für die Dauer der Baumaßnahme an der Ortsdurchfahrt in Hesel.

Gewichtsbeschränkung für die Friedewaldstraße und Rathausstraße

Es ist leider festzustellen, dass vermehrt Lastkraftwagen nicht die ausgewiesene offizielle Umleitung für ihren Weg nach Aurich bzw. Remels nutzen, sondern über die Straßen Friedewaldstraße bzw. Rathausstraße durch den Siedlungsbereich Hesel-Nordost fahren. Abgesehen davon, dass die Gemeindestraßen für diese Belastung nicht ausgelegt sind, entsteht hier eine deutliche Gefährdung für die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrenden. Daher wurde heute auf Antrag der Gemeinde Hesel durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer auch für diese Straßen das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 5,5 t für die Mühlenstraße angeordnet. Der Linienbusverkehr ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.

Die Anpassung der Beschilderung wird in Kürze vorgenommen.

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